Für den Erhalt der Lebensqualität

Antwort LR Mag. Günther Steinkellner

31. Oktober 2017 no comment admin

Sehr geehrter Herr Salhofer,

ich darf auf Ihren Brief bezüglich der Baurestmassendeponie Waldzell Bezug
nehmen.

Auf Grund der Zuständigkeitsverteilung werde ich mich hierbei auf die
verkehrsrelevanten Sachverhalte beschränken. Prinzipiell ist festzuhalten,
dass die Hauptzuständigkeit in dieser Angelegenheit bei der
Bezirkshauptmannschaft Ried bzw. auch bei der Abteilung Anlagen, Umwelt
und Wasserrecht liegt, die sich in der Zuständigkeit von Landesrat Anseheber
befindet.

ln Bezug auf das mit der Deponie in Zusammenhang stehende
Verkehrsaufkommen wird von der Bezirkshauptmannschaft nach dem
zugrunde gelegten Verkehrskonzept des Unternehmens von folgendem
Sachverhalt ausgegangen:

Der Haupttransport soll aus dem Raum Braunau-Salzburg über die L508 –
ohne Berührung des Ortsgebietes Waldzell – erfolgen. Aus dem Raum
Vöcklabruck-Salzkammergut ist die Anlieferung über die B 1, L 1282 und L508
– ebenfalls ohne Berührung des OG Waldzell – geplant. Aus dem Raum
Frankenburg soll die Anlieferung über die L509 Frankenburger Straße
erfolgen. ln den Sommermonaten verläuft die Route von der Ortschaft Dorf
über die L 1064 Waldzeller Straße über die Gemeindestraße Maireck und
Baumgarten zur Ortschaft Höschmühl zur L 1068 Redleiten Straße. Das
Ortsgebiet Waldzell wird bei dieser Streckenführung nicht durchfahren.

ln den Wintermonaten kann das OG Waldzell über die L 1067 bzw. dann die
L508 umfahren werden. Fast alle diese Fahrbewegungen sollen daher im
Endeffekt über die L508 bzw. dann die Zufahrt „Födering“ abgewickelt werden.
ln diesem Bereich befinden sich nur wenige vom LKW-Verkehr betroffene
Anrainer. Selbstverständlich werden die LKW-Fahrten je nach Auftragslage
variieren. Es wird Wochen fast ohne LKW-Verkehr und dann wieder Wochen
mit sehr starkem LKW-Aufkommen geben.

Besonders zu betonen ist, dass der direkte Weg zur derzeitigen Schottergrube
bzw. zur geplanten Baurestmassendeponie in Schwendt über die L 1068
Redleiten Straße führen würde. Für die L 1068 ist jedoch zwischen Farnach
und Ortszentrum Waldzell ein LKW-Fahrverbot verordnet, das mit einem
mangelhaften Unterbau und einer mangelnden Breite der Landesstraße im
Bereich Fornach begründet wurde.

Zusammenfassend ist daher zu bemerken, dass es durch das Ortsgebiet
Waldzell durch die geplante BRM-Deponie keine zusätzlichen LKWFahrbewegungen
geben soll. Auch das Ortsgebiet von Lohnsburg wird
grundsätzlich entlastet werden, weil die bisher erfolgten Fahrten durch das
OG Lohnsburg erforderlich waren, um die Baurestmassen nach Taiskirchen
zu transportieren. Diese Fahrten sollen hinkünftig über Födering nach
Schwendt geleitet werden.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und dass sich
keine Mehrbelastungen für die Bürger von Waldzell einstellen. Sollte es zu
Verletzungen des bestehenden LKW-Fahrverbotes kommen, werden wir dem
selbstverständlich gerne nachgehen, um etwaige Missstände abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Günther Steinkellner

Landesrat

(Landesrat für Infrastruktur)

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