Für den Erhalt der Lebensqualität

12
Sep
2017

Antwort des LAbg Alfred Frauscher

no comment Rainer Erler

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde mich bemühen Ihre Fragen, wie gewünscht , zu beantworten.

Für Baurestmassen braucht es Deponien. Die Frage ist , wo , wie und wie groß diese sein sollen.

Grundsätzlich ist zu diesem Projekt zu sagen ,dass hier momentan das Verfahren läuft und der Bewertung durch die Sachverständigen unterzogen wird. Dabei gibt es  viele Bereiche ,wie Lärm ,Emissionen, Wasser , Deponietechnik, Umwelt usw. Der Ausgang dieses Verfahrens kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden ,weil diese Begutachtungen ja laufen. Es gibt rechtliche Vorschriften, und diese entscheiden , ob dieses Projekt genehmigungsfähig ist. Ein Verbot durch die Politik , wie oft gewünscht , ist nicht möglich , weil wir in einem Rechtsstaat leben , der Gott sei Dank , das gilt für jeden Beteiligten und jedes Vorhaben, gleich welcher Art ,auch privat, nicht der Willkür einzelner Personen oder Personengruppen , also auch der Politik , ausgeliefert sein darf. Was Politik kann , ist dafür zu garantieren ,dass Verfahren unter strengster Einhaltung der Vorschriften vollzogen werden. Politik kann auch vermitteln ,wie dies der zuständige Landesrat Rudi Anschober jetzt mit einem runden Tisch versucht. Dies möchte ich vorausschicken und auch betonen , dass mir die Wünsche und Ängste der Bevölkerung von Waldzell keineswegs egal sind , sondern ich diese auch nachvollziehen kann . Besonders im Bereich Verkehr.

Wobei diese Ängste vielleicht bei mehr Information und mehr Transparenz geringer werden könnten.

Grundsätzlich ist es so , dass bei Bauvorhaben , sei es im Kleinen ,etwa bei Haushalten, oder im Großen , in der Bauwirtschaft, Stoffe anfallen . Zum größten Teil handelt es sich dabei um Beton-und Ziegelschutt oder auch um Altasphalt.

Laut der Recyclingbaustoffverordnung , in Kraft getreten am 1.1.2016 , sind alle Baustoffe , die recyclingfähig sind, auch zur Wiederverwertung heranzuziehen. Dies passiert auch für alle Stoffe ,bei denen dies möglich ist, sodass wir hier von einer flächendeckenden Bearbeitung ausgehen dürfen. Man spricht hier von Recyclingbaustoffen ,die als Produkte wieder in den Bauprozess zurückkehren. Der nicht recycelbare Teil, der überbleibt , sind dann die Baurestmassen ,die deponiert werden müssen. Genau für diese Stoffe braucht man Baurestmassendeponien. Die Annahme in Frage 1  , Baurestmassen könnten recycelt werden , ist falsch , da hier Recyclingbaustoffe und Baurestmassen verwechselt wurden. Baurestmassen sind eben der Teil ,der bei der Bauschuttaufbereitung überbleibt, der wegen. Schadstoffen nicht mehr in  den Verkehr gebracht werden dürfen.

Zur Frage 2 :

Baurestmassendeponien haben strengste Vorschriften ,was Untergrundabdichtung , Sickerwassererfassung usw. betrifft. Eine Errichtung ist daher mit großen Kosten verbunden. Die Vorschriften sind laut Landesregierung sogar wortwörtlich „ überschießend.“ Jede Fuhre unterliegt der Eingangskontrolle ,wird aufgeschrieben ,auch woher das Material kommt Bei kleinen regionalen Deponien ,die wenig Volumen haben können , muss daher diese Investition möglicherweise über einen höheren Tonnen-Preis finanziert werden. Für große Bauvorhaben würden sie eher nicht zur Verfügung stehen. Was die Sicherheit und die Beherrschbarkeit im Ernstfall betrifft ,würde ich keinen Unterschied sehen , da für kleine und große Deponien gleiche Vorschriften vorherrschen. Ein großer Vorteil für regionale Deponien ist sicherlich der Verkehr. Unnötige Wege werden vermieden ,was sicherlich im Sinne der Umwelt ist. Die Anlieferungen aus Salzburg sind sicherlich ein Thema ,welches zu hinterfragen ist. Rechtlich gibt es  aber keine regionalen Deponieverbote. Baurestmassendeponien , die etwa für ein Viertel zuständig sein , werden allgemein auch als regional bewertet.

Zur Frage 3:

Warum sind nicht die BAVs zuständig? 98 % der anfallenden Baustoffe kommen aus dem Bauwesen . Die Firmen sind auch laut Bundes-AWG für die Herstellung der Recyclingbaustoffe und für die Entsorgung der Reststoffe zuständig. BAVs sind für die Abfälle zuständig , die bei den Haushalten anfallen. Es würden daher wahrscheinlich auch eher kleinere Mengen anfallen. Grundsätzlich sind die Gemeinden die Finanzierer der Bezirksabfallverbände. Ein Entschluss , eine Baurestmassendeponie zu errichten , müsste daher von den Gemeinden kommen und kann nicht vom Land vorgeschrieben werden. Der BAV kann sich auch eines Partners bedienen. Wenn ein BAV so eine Baurestmassendeponie betreibt ,ist der Vorteil sicherlich ,dass er keine Gewinne erwirtschaften muss , sondern nur kostendeckend arbeiten muss.

Der BAV Rohrbach betreibt eine Baurestmassendeponie mit einer Größe von 80000m³ für die Dauer von dreißig Jahren. Der Annahmepreis ist aus oben genannten Gründen günstig ,aber es werden nur wenige Materialien , hauptsächlich laut deren Auskunft , Fliesen , Porzellan ,Keramik , Kloschüsseln , verunreinigter Bauschutt, auch Asbest angenommen. Die Genehmigung wäre für alle Materialien laut Liste 2 , Deponieverordnung , vollständig vorhanden ,aber aus Gründen der Beprobungen , der Feststellverfahren , auch der vermehrten Dokumentationspflichten , nimmt man diese Materialien nicht an. Bauvorhaben , die größer sind oder bei denen solche Materialien anfallen , müssen diese zu der Firma Zellinger in Gerling (Bezirk Urfahr) oder zur Firma Pernegger nach Molln  ( Bezirk Kirchdorf )bringen.

Zur Frage 4:

Ein Kriterienkatalog ,wo die Errichtung von Baurestmassendeponien grundsätzlich nicht möglich ist ,ist zu überdenken. Es kann dabei auf verkehrstechnisch und ökologische schützenswerte Gebiete Rücksicht genommen werden. Ein Beispiel wäre der Windkraftmasterplan ,wo genau definiert ist ,wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht.

 

Sehr geehrter Herr Salhofer !

Ich hoffe ,dass ich Ihnen mit dieser Beantwortung  helfen kann. Ich habe dabei Baurestmassendeponien allgemein behandelt ,wie auch Ihre Fragen allgemein waren. Zudem möchte ich nicht Dinge anders darstellen ,als sie sind ,weil es politisch für mich opportun wäre.

Als Politiker würde ich mir wünschen ,dass bei dem Runden Tisch Vertrauen aufgebaut werden kann ,dass ehrlicher Meinungsaustausch erfolgen kann , und dass sich keine Seite der Diskussion verweigert. Vielleicht wäre eine gemeinsame Lösung möglich ,wo auch der Konsenswerber dementsprechende Zugeständnisse machen könnte , von einer freiwilligen UVP-Prüfung, zu der er nicht verpflichtet ist, bis zu einer eventuellen Mengenreduktion oder auch anderen Zugeständnissen im Bereich des Verkehrs. Er wird sicherlich wissen ,dass seine Situation ,wenn die ganze Gemeinde gegen ihn ist , nicht glücklich und  nicht einfach ist. Möglicherweise scheitert das Verfahren ja aber auch ,dann wäre dies hinfällig. Der letzte Weg ist immer der Rechtsweg. Meistens ein sehr schlechter Weg ,weil er sehr kostenintensiv ist und es immer einen Verlierer gibt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern eine gute Zeit.

Freundliche Grüße

Alfred Frauscher

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